1) Baumanagement – Bauleitung
Ausschreibung, Auftragsvergabe, Kostenüberwachung, Rechnungskontrolle
Bauzeitplanung, örtliche Bauaufsicht, Qualitätskontrolle bis zur Baufertigstellung
2) Baustellenkoordination lt. Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG 1999)
Jeder Bauherr ist verpflichtet auf seiner Baustelle arbeitende Firmen sicherheitstechnisch zu koordinieren! Durch Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigen erhöht werden. Erreicht soll dies dadurch werden, dass zB gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Geländer im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan festgelegt werden.